Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Landesweiten Raumordnungsplan einsehen

Sie können einen landesweiten Raumordnungsplan einsehen.

Beschreibung der Leistung

In einem landesweiten Raumordnungsplan finden Sie allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, also zu den Flächen eines Bundeslandes. Im Falle Hamburgs übernimmt der Flächennutzungsplan diese Funktion. Er ist somit der Orientierungsrahmen für die genaueren Planungen zur Flächennutzung.


Neue oder geänderte landesweite Raumordnungspläne können Sie online einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten landesweiten Raumordnungsplan nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der zuständigen Stelle einzusehen.


Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und

Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.

 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente des landes-weiten Raumordnungsplans (Flächennutzungsplan) online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.


Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Dauer

keine

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG)

https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__10.html



§ 13 Raumordnungsgesetz (ROG)

https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__13.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Landes- und Stadtentwicklung

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Suchwörter: Flächennutzungsplan Regionalentwicklung

Letzte Aktualisierung: 07.02.2026