Hamburg.deHamburg ServiceEingliederungshilfe (SGB IX) - Erstantrag

Eingliederungshilfe (SGB IX) - Erstantrag

Haben Sie eine Behinderung oder sind Sie von einer Behinderung bedroht? Können Sie aufgrund ihrer Behinderung nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben? Dann kann möglicherweise eine Leistung der Eingliederungshilfe für Sie in Betracht kommen.

  •  

Beschreibung der Leistung

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderten Menschen so die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. Die Eingliederungshilfe ist die wichtigste Unterstützungsleistung vom Staat für Menschen mit Behinderungen. Mit ihrer Hilfe sollen sie möglichst genauso am Leben teilnehmen können wie Menschen ohne Behinderung. Die Teilhabe bezieht sich auf die Arbeitswelt und das Wohnen, aber auch auf andere Lebensbereiche.

Das Fachamt Eingliederungshilfe ist für alle Leistungen der Eingliederungshilfe in ganz Hamburg zuständig. Ausnahmen davon sind

  • die besonderen Felder der Eingliederungshilfe der Leistungen für Drogen- und Suchtabhängige;
  • Leistungen in der Schule und solche im Rahmen des Kita-Systems,

die weiterhin in den schon bisher zuständigen Dienststellen verbleiben.
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen können Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Leistungsberechtigung richtet sich nach § 99 i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX.
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind

Benötigte Unterlagen

  • Ein schriftlicher Antrag auf die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe.
  • Die ausgefüllte Checkliste SGB IX. Sie können die Checkliste blanko ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und unterschreiben.
  • Die ausgefüllte Erklärung SGB IX.
  • Ein Nachweis zum aktuellen Aufenthaltstitel/Personalausweis
  • Medizinische Unterlagen (z.B. Atteste, Klinikberichte, Gutachten, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Feststellungsbescheid,
  • Schwerbehindertenausweis) – sofern vorhanden
  • Betreuerausweis – sofern vorhanden
  • Eine Schweigepflichtentbindung

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine; Bei befristeter Aufenthaltsgenehmigungen, kann die Leistung nur während der Gültigkeit in Anspruch genommen werden

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf i.S. der Eingliederungshilfe erfolgt folgendermaßen:

  • Eingang des Antrags.
  • Prüfung der Zuständigkeit und Bearbeitung des Antrags (u.a. ob alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen vorliegen).
  • Weiterleitung an den Ärztlichen Fachdienst. Hier erfolgt die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
  • Nach erfolgter Personenkreisfeststellung, Weiterleitung an den Sozialpädagogischen Fachdienst. Hier erfolgt die konkrete Bedarfsermittlung. Gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung wird ermittelt, welche Hilfe in welchem Umfang notwendig ist. In einem Gesamtplan wird dieses sowie gemeinsam Gesamtplänen mit Bedarfserhebung und Befürwortung bei allen Leistungen vorgenommen.
  • Die Bewilligung der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und gegebenenfalls Bewilligung von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII erfolgt dann durch den Leistungsrechtlichen Fachdienst

Dauer

Einzelfallabhängig; Durch einreichen vollständiger Unterlagen kann die Zeit beeinflusst werden

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 99 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__99.html

§ 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier Ihren Nachnamen an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: BSG - Barmbeker Markt 22 Angehörigen Entlastungsgesetz ASP: ambulante sozial psychiatrie Eingliederungshilfe, zuhause Eingliederungshilfe, eigene Wohnung Eingliederungshilfe, eigener Wohnraum EH1

Letzte Aktualisierung: 22.04.2025