Beschreibung der Leistung
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, um Ihre Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Ziel ist es, dass Sie möglichst gleichberechtigt am Leben teilhaben können – so wie Menschen ohne Behinderung. Die Eingliederungshilfe unterstützt Sie dabei in allen wichtigen Lebensbereichen: beim Wohnen, in der Arbeitswelt und auch im sozialen und kulturellen Leben. Benachteiligungen sollen so vermieden oder entgegengewirkt werden. Die Eingliederungshilfe fördert Ihre Selbstbestimmung und stärkt Ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Wenn Sie Eingliederungshilfe erhalten wollen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als bevollmächtigte oder sorgeberechtigte Person vertreten.
Für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe sind in Hamburg für unterschiedliche Personenkreise verschiedene Stellen zuständig. Weitere Informationen finden Sie in den Rubriken "zu beachten" und "Links".