Beschreibung der Leistung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderten Menschen so die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. Die Eingliederungshilfe ist die wichtigste Unterstützungsleistung vom Staat für Menschen mit Behinderungen. Mit ihrer Hilfe sollen sie möglichst genauso am Leben teilnehmen können wie Menschen ohne Behinderung. Die Teilhabe bezieht sich auf die Arbeitswelt und das Wohnen, aber auch auf andere Lebensbereiche.
Das Fachamt Eingliederungshilfe ist für alle Leistungen der Eingliederungshilfe in ganz Hamburg zuständig. Ausnahmen davon sind
- die besonderen Felder der Eingliederungshilfe der Leistungen für Drogen- und Suchtabhängige;
- Leistungen in der Schule und solche im Rahmen des Kita-Systems,
die weiterhin in den schon bisher zuständigen Dienststellen verbleiben.
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen können Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.