Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Änderungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Vorkehrungen einer gentechnischen Anlage mitteilen

Als Betreiberin oder Betreiber gentechnischer Anlagen müssen Sie der zuständigen Stelle die Änderung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Vorkehrungen mitteilen.

Beschreibung der Leistung

Sie müssen der zuständigen Stelle mitteilen, wenn Sie beabsichtigen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder Vorkehrungen Ihrer gentechnischen Anlage zu ändern.


Teilen Sie diese Änderungen auch dann mit, wenn die Anlage weiterhin die vorgeschriebenen Anforderungen der Sicherheitsstufe für die beabsichtigten Arbeiten erfüllt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiberin oder Betreiber der gentechnischen Anlage.
  • Sie beabsichtigen Änderungen an den sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder Vorkehrungen der gentechnischen Anlage vorzunehmen.

Benötigte Unterlagen

  • Lageplan
  • Stellpläne
  • je nach Art der Anlage
    • Formblatt AL für den Laborbereich,
    • Formblatt AP für den Produktionsbereich,
    • Formblatt AG für Gewächshäuser und Klimakammern oder
    • Formblatt AT für den Tierhaltungsbereich

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen


  • Teilen Sie die geplanten Änderungen mit, bevor Sie in Kraft treten.

  • Teilen Sie unvorhergesehene Änderungen unverzüglich mit.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der zuständigen Stelle die geplanten Änderungen der sicherheitsrelevanten Einrichtungen und Vorkehrungen mit.
  • Die zuständige Stelle nimmt Ihre Mitteilung entgegen und prüft Sie.
  • Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
  • Sie erhalten eine Bestätigung der Änderung sowie einen Gebührenbescheid.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in etwa 1 bis 3 Wochen.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach der Umweltgebührenordnung Hamburg in der jeweils aktuellen Fassung.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 21 (2) Gentechnikgesetz (GenTG)

https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/__21.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Letzte Aktualisierung: 20.07.2026