Beschreibung der Leistung
Sie müssen der zuständigen Stelle mitteilen, wenn Sie beabsichtigen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder Vorkehrungen Ihrer gentechnischen Anlage zu ändern.
Teilen Sie diese Änderungen auch dann mit, wenn die Anlage weiterhin die vorgeschriebenen Anforderungen der Sicherheitsstufe für die beabsichtigten Arbeiten erfüllt.