Beschreibung der Leistung
Gentechnische Arbeiten unterliegen strengen Sicherheitsstandards. Diese sollen sicherstellen, dass die verwendeten Organismen nicht in Kontakt mit Menschen oder der Umwelt kommen.
Die Arbeiten werden je nach Risiko für die Gesundheit und Umwelt in vier Sicherheitsstufen eingeteilt:
- Sicherheitsstufe 1: kein Risiko
- Sicherheitsstufe 2: geringes Risiko
- Sicherheitsstufe 3: mäßiges Risiko
- Sicherheitsstufe 4: hohes Risiko
Gentechnische Arbeiten und Anlagen müssen Sie je nach Sicherheitsstufe der zuständigen Stelle anzeigen, bei der zuständigen Stelle anmelden oder von ihr genehmigen lassen.
Gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 müssen Sie aufzeichnen. Sie können gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 oder 3 in einer anderen Anlage dieser Sicherheitsstufe, die Sie ebenfalls betreiben, durchführen. Dies müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen.