Sozialbehörde

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik oder Radiologie beantragen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik oder Radiologie führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung der Leistung

Damit Sie in Deutschland als Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik oder Radiologie arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.

 

Informationen

Voraussetzungen

- Sie haben nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik oder Radiologie bestanden.


- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.


- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.


- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.


- Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit Ihres Antrages und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.


- Die zuständige Stelle prüft das Vorliegen der Voraussetzungen.


- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.



Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Dauer

Bis zu 6 Wochen

Gebühren

80 - 200 €

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlage

§ 1 Absatz 1 MT-Berufe-Gesetz (MTBG)

https://www.gesetze-im-internet.de/mtbg/BJNR027410021.html

Adresse und Kontakt

Sozialbehörde

G 5
Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr

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Suchwörter: Medizinischer Technologe Medizinische Technologin Funktionsdiagnostik Erlaubnis Berufsbezeichnung MTA Medizinisch-technische Assistentin Medizinisch-technischer Assistent

Letzte Aktualisierung: 08.02.2026