Hygienemangel in medizinischer Einrichtung melden

Wenn Sie einen Hygienemangel in einer medizinischen Einrichtung feststellen oder vermuten, können Sie dies melden.

Beschreibung der Leistung

In medizinischen Einrichtungen, wie zum Beispiel Arztpraxen oder Krankenhäusern, gelten strenge Hygienevorschriften, welche die Sicherheit von Patientinnen und Patienten beziehungsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährleisten. Sollten Sie einen Hygienemangel in einer medizinischen Einrichtung feststellen, kontaktieren Sie zunächst die Stelle an welcher der Mangel auftritt. Oftmals kann das Problem sofort vor Ort behoben werden. Falls keine Verbesserung erfolgt haben Sie die Möglichkeit, sich an übergeordnete Stellen in der Verwaltung zu wenden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Hygienemangel in einer medizinischen Einrichtung festgestellt und können diesen genauer erläutern

Benötigte Unterlagen

Gegebenenfalls Nachweise, die den Mangel belegen (zum Beispiel Fotos)

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

In der Regel gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist für die Meldung von Hygienemängeln in medizinischen Einrichtungen. Melden Sie den Mangel jedoch so schnell wie möglich.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Mangel fest und dokumentieren ihn gegebenenfalls mit einem Foto. Notieren Sie sich Details wie den genauen Ort, die Art des Mangels und die Zeit der Feststellung.
  • Sie wenden sich an das zuständige Personal oder die Abteilung der Einrichtung, in der der Mangel aufgetreten ist. Dies kann beispielsweise das Pflegepersonal sein.
  • Sie informieren über den Mangel und geben dabei alle relevanten Informationen an. Viele Einrichtungen haben spezifische interne Verfahren zur Meldung von Hygienemängeln. Diese können Formulare oder Meldewege umfassen, die Sie nutzen sollten.
  • Nachdem Sie den Mangel gemeldet haben, sollte die Einrichtung eine Rückmeldung geben oder das Problem innerhalb einer bestimmten Frist beheben.
  • Falls der Mangel trotz Ihrer Meldung nicht behoben wird, wenden Sie sich an übergeordnete Stellen in der Verwaltung beziehungsweise in der FHH an das zuständige Gesundheitsamt. Dort können Sie Ihre Beschwerde erneut vorbringen und um Unterstützung bitten.
  • Die zuständige Stelle der Verwaltung prüft Ihre Meldung und leitet gegebenenfalls weitere Maßnahmen ein.
  • In der Regel werden Sie über den weiteren Verfahrensablauf nicht mehr informiert. Bei Rückfragen kommt die zuständige Stelle wieder auf Sie zu.
  • Gegebenenfalls werden der Stelle, an der der Mangel aufgetreten ist, Auflagen erteilt, die sie innerhalb einer bestimmten Frist zu erfüllen hat. Die Erfüllung der gegebenenfalls erteilten Auflagen wird kontrolliert.

Dauer

Die Bearbeitungszeit variiert im Einzelfall und kann bis zu mehreren Wochen Zeit in Anspruch nehmen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html

Hamburgische Verordnung über die Hygiene in medizinischen Einrichtungen (HmbMedHygVO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MedHygVHArahmen

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Adresse der Betriebsstätte mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Gesundheitsamt

Letzte Aktualisierung: 10.12.2025