Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als Fachkraft aus dem Ausland eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, haben Sie zunächst eine befristete Erlaubnis, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und als Fachkraft arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie dürfen damit arbeiten, überall in Deutschland wohnen und es gibt keine zusätzlichen Auflagen.