Beschreibung der Leistung
Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio-kulturelle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis. Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze (diese Grenze liegt zwischen 66 - 67 Jahren) erreicht haben oder wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum erhalten, in dem Sie
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
- in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Zudem muss die leistungsnachsuchende Person in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben, hilfebedürftig sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuellen
Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen. Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus. Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab,
dazu zählen:
- der maßgebende Regelbedarf
- Bedarfe für Unterkunft, soweit sie angemessen sind
- zusätzliche Bedarfe, wie zum Beispiel Mehrbedarfe bei:
- Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G, oder
- Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung erforderlich ist
- Schwangerschaft
Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel Erstausstattungen für die Wohnung)
- Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung