Beschreibung der Leistung
Wenn Ihr Unternehmen
- nicht mehr genug Geld zur Verfügung hat oder
- bald kein Geld mehr haben wird, um die fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen oder
- mehr Schulden als Vermögenswerte hat
können Sie die Eröffnung eines Unternehmensinsolvenzverfahrens beantragen. Ziel des
Unternehmensinsolvenzverfahrens ist es, Ihre Gläubigerinnen und Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und gegebenenfalls Ihrem Unternehmen die Möglichkeit zur Sanierung zu bieten, damit es wieder profitabel werden kann. Ein Unternehmensinsolvenzverfahren kann für verschiedene Unternehmensformen wie Aktiengesellschaften, GmbHs und offene Handelsgesellschaften sowie von Einzelkaufleuten angewendet werden.
Die Eröffnung des Unternehmensinsolvenzverfahrens müssen Sie beim zuständigen Insolvenzgericht schriftlich beantragen (Eigenantrag). Den Antrag kann jede zur Vertretung des Unternehmens bestimmte Person stellen (zum Beispiel Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsratsmitglieder, persönlich haftende Gesellschafter und Gesellschafterinnen). Es ist ausreichend, wenn eine zur Vertretung bestimmte Person den Antrag stellt, auch wenn sie oder er sonst nur gemeinsam mit anderen Personen vertretungsbefugt ist.
Auch einer Ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger kann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Ihres Unternehmens beantragen. Es handelt sich dann um einen Fremdantrag.