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Amtsgericht Hamburg

Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens über ein Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen dauerhaft zahlungsunfähig ist oder voraussichtlich wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Unternehmens beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr Unternehmen

  • nicht mehr genug Geld zur Verfügung hat oder
  • bald kein Geld mehr haben wird, um die fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen oder
  • mehr Schulden als Vermögenswerte hat

können Sie die Eröffnung eines Unternehmensinsolvenzverfahrens beantragen. Ziel des
Unternehmensinsolvenzverfahrens ist es, Ihre Gläubigerinnen und Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und gegebenenfalls Ihrem Unternehmen die Möglichkeit zur Sanierung zu bieten, damit es wieder profitabel werden kann. Ein Unternehmensinsolvenzverfahren kann für verschiedene Unternehmensformen wie Aktiengesellschaften, GmbHs und offene Handelsgesellschaften sowie von Einzelkaufleuten angewendet werden.

Die Eröffnung des Unternehmensinsolvenzverfahrens müssen Sie beim zuständigen Insolvenzgericht schriftlich beantragen (Eigenantrag). Den Antrag kann jede zur Vertretung des Unternehmens bestimmte Person stellen (zum Beispiel Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsratsmitglieder, persönlich haftende Gesellschafter und Gesellschafterinnen). Es ist ausreichend, wenn eine zur Vertretung bestimmte Person den Antrag stellt, auch wenn sie oder er sonst nur gemeinsam mit anderen Personen vertretungsbefugt ist.

Auch einer Ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger kann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Ihres Unternehmens beantragen. Es handelt sich dann um einen Fremdantrag.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer.
  • Sie sind zahlungsunfähig, von Zahlungsunfähigkeit bedroht oder überschuldet.
  • Sie können voraussichtlich die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlen, gegebenenfalls unter Vornahme einer Stundung.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Eröffnung eines Unternehmensinsolvenzverfahrens
  • Vermögensübersicht
  • Vermögensverzeichnis
  • Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
  • Vollständigkeitserklärungen
  • Nachweis, dass die antragstellende Person vertretungsberechtigt ist

Gegebenenfalls müssen Sie auf Aufforderung des Insolvenzgerichts hin für jeden der Gläubiger beziehungsweise jede Gläubigerinnen eine Abschrift des Schuldenbereinigungsplans und der Vermögensübersicht nachreichen.

Zu Beachten

Falls Ihr Unternehmen den Betrieb bereits eingestellt hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gegebenenfalls auch ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren kann für Sie in Frage kommen, wenn Sie

  • keine selbstständige Tätigkeit mehr ausüben.
  • Ihre finanzielle Lage überschaubar ist und Sie weniger als 20 Gläubiger haben.
  • keine Forderungen aus (ehemaligen) Arbeitsverhältnissen gegen Sie bestehen. Dies umfasst insbesondere, Arbeitsentgelte, Lohnsteuerforderungen der Finanzverwaltung oder Beiträge, die Sie an die Sozialversicherung hätten zahlen müssen.

Fristen

Wenn Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet wird, sind Sie verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Sie müssen den Antrag spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder 6 Wochen nach Überschuldung einreichen.

Verfahrensablauf

  • Gegebenenfalls nehmen Sie zunächst Kontakt zu einer Anwalts- beziehungsweise Steuerkanzlei oder einer Schuldnerberatung auf, um Beratung und Unterstützung zu erhalten.
  • Sie reichen einen Antrag auf Eröffnung eines Unternehmensinsolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht ein.
  • Das Insolvenzgericht prüft den Antrag auf Zulässigkeit und Vollständigkeit.
  • Bei zulässigem Antrag bestimmt das Insolvenzgericht üblicherweise eine sachverständige Person und möglicherweise eine vorläufige Insolvenzverwaltung. Gegebenenfalls kann das Insolvenzgericht zudem einen vorläufigen Gläubigerausschuss bestimmen.
  • Das Insolvenzgericht prüft, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und die Finanzierung des Verfahrens gesichert ist.
  • Bei positiver Prüfung Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahrens durch Beschluss. Das Insolvenzgericht kann hierbei auch Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens anordnen.
  • Das weitere Vorgehen hängt von den spezifischen Umständen Ihres Unternehmens ab, einschließlich der Möglichkeit einer Sanierung oder der Freigabe des Geschäftsbetriebs aus der Insolvenzmasse. Sollte Ihr Unternehmen weiterhin betrieben werden, kann eine Sanierung des Unternehmens durch einen Insolvenzplan angestrebt werden.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall und kann bis zu mehreren Monaten Zeit in Anspruch nehmen.

Gebühren

Es fallen Verfahrenskosten an. Die Höhe der Kosten variiert je nach lage des Einzelfalls und ist abhängig vom Wert Ihres zu verteilenden Vermögens sowie den entstandenen Auslagen.



Wenn Sie eine Anwalts- oder Steuerkanzlei oder eine Schuldnerberatungsstelle damit beauftragen, Sie im Verbraucherinsolvenzverfahren zu unterstützen, können gegebenenfalls weitere Kosten anfallen.

Rechtsbehelf

Sofortige Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 2 Insolvenzordnung (Inso)

https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__2.html

§ 3 Insolvenzordnung (Inso)

https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__3.html

§§ 11-19 Insolvenzordnung (Inso)

https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__11.html

§§ 723 - 728 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__723.html

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg

Mo-Fr 9-12 Uhr


Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-12 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein anderes als das hier ausgespielte Gericht für Ihren Fall zuständig sein kann.

Außerhalb der Dienstzeiten der Gemeinsamen Annahmestelle (Mo-Fr 6.15 bis 13.00 Uhr) steht ein Briefkasten zur Verfügung. Dieser befindet sich an einer der Türen am Haupteingang zum Ziviljustizgebäude und ist nur für Post an das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg vorgesehen. Zum Dienstschluss der Annahmestelle um 13 Uhr wird der Briefkasten geöffnet. Durch eine Zeitschaltuhr im Briefkasten fällt um 0.00 Uhr automatisch eine Trennklappe. Am nächsten Arbeitstag wird der Briefkasten geleert und der Inhalt mit entsprechenden Eingangsstempeln versehen.

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Letzte Aktualisierung: 18.01.2025