Voraussetzungen
- Sie sind zahlungsunfähig und können Ihre Schulden nicht mehr begleichen.
- Sie haben bereits versucht, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigerinnen und Gläubigern auf eine Lösung zu einigen. Dieser Versuch ist nachweislich gescheitert.
- Das Scheitern Ihres außergerichtlichen Einigungsversuchs liegt im Zeitpunkt der Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht länger als 6 Monate zurück.
- Sie sind eine natürliche Person (Privatperson), die als Verbraucher beziehungsweise Verbraucherin zu verstehen ist.
- Sie sind nicht selbstständig tätig.
- Sie nutzen zur Beantragung das dafür vorgeschriebene Formular.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch als ehemalig selbstständige Person einen Antrag stellen:
- Sie leben in überschaubaren Vermögensverhältnissen
- Sie haben weniger als 20 Gläubiger
- Es bestehen keine Forderungen gegen Sie aus den Arbeitsverhältnissen Ihrer früheren Beschäftigten
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular "Insolvenzantrag / Eröffnungsverfahren(Verbraucherinsolvenz)" einschließlich Antrag auf Restschuldbefreiung
- Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
- Vermögensübersicht
- Vermögensverzeichnis
- Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
- Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren
- Vollständigkeitserklärungen
Gegebenenfalls müssen Sie auf Aufforderung des Insolvenzgerichts hin für jeden der Gläubiger beziehungsweise jede der Gläubigerinnen eine Abschrift des Schuldenbereinigungsplans und der Vermögensübersicht nachreichen.
Zu Beachten
Wenn Ihre Gläubigerinnen und Gläubiger Ihren Schuldenplan ablehnen und auch das Insolvenzgericht ihn für aussichtslos hält, kann es trotzdem das Insolvenzverfahren eröffnen und Ihnen erlauben, die Verfahrenskosten erst später zu bezahlen. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Insolvenzgerichts.
Wenn Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren selbst beantragen, handelt es sich um einen Eigenantrag. Ihre Gläubigerinnen und Gläubiger können ebenfalls die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens über Ihr Vermögen beantragen. Es handelt sich dann um einen Fremdantrag. Haben Sie im Falle eines Fremdantrags selbst noch keinen eigenen Insolvenzantrag gestellt, erhalten Sie Gelegenheit, einen Schuldenbereinigungsversuch durchzuführen und einen eigenen Insolvenzantrag zu stellen. Nur wenn Sie einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen, können Sie auch Restschuldbefreiung beantragen und erhalten.
Fristen
Das Scheitern Ihres außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs darf bei Eingang des Insolvenzantrags beim insolvenzgericht maximal 6 Monate zurückliegen.