Beschreibung der Leistung
Eierpackstellen sind Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren, kennzeichnen sowie verpacken oder umpacken. Nur Packstellen dürfen Eier nach Güte- und Gewichtsklasse sortieren.
Sie können eine Eierpackstelle nur dann betreiben, wenn die zuständige Stelle die Eierpackstelle auf Ihren Antrag hin marktrechtlich, veterinär sowie gegebenenfalls hygienerechtlich zugelassen hat und Sie einen Packstellen-Code sowie gegebenenfalls ein Identitätskennzeichen erhalten haben.
Sie benötigen eine Zulassung als Packstelle, wenn Sie als direktvermarktender Betrieb
- Eier über Handelspartner (zum Beispiel Einzelhandel, Bäckerei, Kiosk) vermarkten
- Eier nach Größe und Güteklasse sortiert anbieten wollen
- einen Absatzradius von mehr als 100 Kilometern haben.
Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn Sie Eier
- ab der Produktionsstätte,
- an der Haustür oder
- auf einem öffentlichen Markt
direkt an Endverbrauchende und nicht nach Güte- und Gewichtsklassen abgeben.