Beschreibung der Leistung
Als Trägerin oder Träger einer Einrichtung für stationäre Hilfen zur Erziehung sind Sie dazu verpflichtet, Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, der zuständigen Behörde anzeigen. Anzeigepflichtige Ereignisse oder Entwicklungen können
- betreute Kinder und Jugendliche
- Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Einrichtung oder
- die Einrichtung beziehungsweise Einrichtungsteile
betreffen.