Hamburg.deHamburg ServiceAntrag auf Grundstücksteilung

Antrag auf Grundstücksteilung

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind und dieses teilen möchten, müssen Sie einen Antrag beim Grundbuchamt stellen. 

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Beschreibung der Leistung

Durch eine Grundstückteilung können im Grundbuch einzelne oder mehrere Flurstücke eines Grundstücks zu einem neunen Grundstück umgebucht werden.

Die Vermessungsstelle (Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) ist befugt, bei Anträgen auf Teilung eines Grundstücks im Grundbuch die Unterschriften zu beglaubigen.

Die Zerlegung von Flurstücken im Liegenschaftskataster und die Teilung von Grundstücken im Grundbuch werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümer des Grundstücks, das geteilt werden soll.
  • Die Erklärung des Eigentümers, dass die Teilung gewünscht wird, muss öffentlich beglaubigt werden. Diese Erklärung ist dem Antrag beizufügen oder Ihr Antrag ist zugleich in der Erklärung enthalten. Die Beglaubigung erfolgt entweder bei der Vermessungsstelle oder bei einem Notariat.

Benötigte Unterlagen

  • Öffentlich beglaubigter Antrag. Eine Beglaubigung ist beim Notariat oder der Vermessungsstelle möglich.
  • Gegebenenfalls Berechtigungsnachweis
    • Aktueller Handelsregisterauszug bei Unternehmen
    • Aktueller Vereinsregisterauszug bei Vereinen
    • Gegebenenfalls öffentlich beglaubigte Vollmacht bei Vertretung
  • Angaben zum Grundstück
  • Eventuell Genehmigungen nach § 51 oder / und § 144 Baugesetzbuch

Zu Beachten

Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Grundstücksteilung bei dem Grundbuchamt, das die jeweiligen Grundakten führt.
  • Der Antrag muss in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Grundbuchamt prüft Ihren Antrag, die Unterlagen und die Voraussetzungen.
  • Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, trägt das Grundbuchamt die Teilung des Grundstücks in das Grundbuch ein.
  • Sie werden über den Eintrag informiert.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und vom Arbeitsanfall des jeweiligen Grundbuchamts ab.

Gebühren

Festgebühr 50 EUR Nr. 14160 KV GNotKG

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 19.01.2025