Beschreibung der Leistung
Teileigentum ist das Eigentum (Sondereigentum; auch Raumeigentum genannt) an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (Grundstück sowie Gebäudeteile, die gemeinschaftlich genutzt werden).
Die häufigsten Beispiele für Teileigentum sind:
- Lagerräume
- Büros
- Praxen
- Kanzleien
- Restaurants
- Werkstätten
- Atelier für Künstler
- Cafés
- Geschäfte
Wenn Sie Teileigentum begründen wollen, müssen Sie das in das Grundbuch eintragen lassen. Dafür werden Teileigentumsgrundbücher angelegt. Das bedeutet, dass für jede Raumeinheit ein eigenes, besonderes Grundbuchblatt angelegt wird.
Dafür müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer
- eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt abgeben oder
- einen Teilungsvertrag abschließen.
Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt, der Teilungsvertrag muss notariell beurkundet werden.
Das Teileigentum, kann dann
- verkauft werden.
- mit Grundpfandrechten oder anderen Rechten belastet werden.
- vererbt werden.
Hinweis: Die Bestimmungen für Grundbucheintragungen und die damit verbundenen Formalitäten sind vielschichtig. Sie sollten sich daher immer von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen.