Beschreibung der Leistung
Sie können Teileigentumsgrundbücher wieder schließen lassen, wenn sich sämtliche Teileigentumsrechte in Ihrer Person vereinigt haben.
Sie können die Aufteilung auch wieder rückgängig machen, wenn Sie nach einer Aufteilung in Teileigentum immer Eigentümer aller Teileigentumsrechte geblieben sind.
Hierzu bedarf es Ihres Antrages.
Bei Schließung der Teileigentumsgrundbücher wird wieder ein Grundbuchblatt für das Grundstück angelegt. Etwaige Belastungen sämtlicher Teileigentumsrechte mit einem Gesamtrecht, wie einer Gesamthypothek, setzen sich inhaltsgleich am ungeteilten Grundstück fort. Gegebenenfalls werden auch Einzelbelastungen übernommen. Die Belastungen werden daher in das neu anzulegende Grundbuchblatt übertragen.