Beschreibung der Leistung
Wenn Sie ein Gebäude auf einem Grundstück in einzelne Wohnungen aufteilen wollen, muss dies ins Grundbuch eingetragen werden. Man nennt das Begründung von Wohnungseigentum.
Wohnungseigentum ist das Alleineigentum an einer Wohnung beziehungsweise an den Räumen, die als Wohnung genutzt werden sollen.
Jeweils zum Alleineigentum gehört ein Bruchteil (Miteigentumsanteil) an dem gemeinschaftlichen Eigentum, insbesondere an dem Grundstück.
Dafür müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer
- eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt abgeben oder
- einen Teilungsvertrag abschließen.
Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt, der Teilungsvertrag muss notariell beurkundet werden.
Die Eigentumswohnung kann dann
- verkauft werden
- mit Grundpfandrechten oder anderen Rechten belastet werden
- vererbt werden
Hinweis: Die Bestimmungen für Grundbucheintragungen und die damit verbundenen Formalitäten sind vielschichtig. Sie sollten sich daher immer von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen.
Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt durch das Anlegen der Wohnungsgrundbücher.