Voraussetzungen
- Der zuständigen Stelle liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben vor.
- Die Schädlichkeit des Niederschlagswassers wird so gering gehalten, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
- Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
- Es werden gegebenenfalls Anlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben, um diese Voraussetzungen einzuhalten.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Stelle können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind. In der Regel handelt es sich um folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Erläuterungsbericht
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (M 1:1.000)
- Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- Nachweis, dass eine Versickerung vor Ort nicht möglich ist
- Grundstücksentwässerungsplan (nach DIN 1986-100: 2016-12, inkl. Einleitungsstellen)
- Detailplan Einleitungsstelle
Optional können folgende weitere Unterlagen notwendig sein:
- Vollmacht für Antragstellerin oder Antragsteller (wenn nicht Erlaubnisinhaberin beziehungsweise Erlaubnisinhaber)
- Zustimmung weiterer betroffener Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
- Lageplan (M 1:5.000)
- Datenblatt Drossel
- Detailplan (mit Schnitten) Drossel
- Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Regenrückhalteeinrichtung (inklusive Überflutungsnachweis und verwendeter KOSTRA-Regendaten)
- Bewertung der Belastung des Niederschlagswassers und der Notwendigkeit der Behandlung (nach DWA-A 102-2)
- Analyseergebnisse
Zu Beachten
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.
Fristen
Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig vor der geplanten Änderung der Einleitung.