Hamburg.deHamburg ServiceAntrag auf Grundstücksvereinigung

Antrag auf Grundstücksvereinigung

Sie sind Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden. Sie wollen mehrere Grundstücke zu einem Grundstück vereinigen.

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Beschreibung der Leistung

Sind Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden?
Dies können Sie erreichen, indem Sie die Vereinigung des einen Grundstücks zu dem anderen Grundstück beim Grundbuchamt beantragen.
Aus bisher selbstständigen Grundstücken entsteht dabei ein einheitliches neues Grundstück, welches dadurch in manchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller genutzt werden kann.
Der Vereinigungsantrag ist beim Grundbuchamt zu stellen, Ihre Unterschrift können Sie bei einem Notariat beglaubigen lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümer aller Grundstücke, die vereinigt werden sollen.
  • Die zu vereinigenden Grundstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit. Das bedeutet, dass sie räumlich aneinandergrenzen sollen.
  • Die Grundstücke sind in Abteilung III des Grundbuchs nicht oder gleichmäßig mit zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden belastet.
  • Die Erklärung des Eigentümers, dass die Vereinigung gewünscht wird, muss öffentlich beglaubigt werden. Diese Erklärung ist dem Antrag beizufügen oder Ihr Antrag ist zugleich in der Erklärung enthalten. Die Beglaubigung erfolgt entweder bei der Vermessungsstelle oder bei einem Notariat.

Benötigte Unterlagen

  • Öffentlich beglaubigter Antrag (Beglaubigung beim Notariat oder Vermessungsstelle)
  • Angaben zu den Grundstücken eventuell Flurkarte
  • gegebenenfalls Berechtigungsnachweis
  • Aktueller Handelsregisterauszug bei Unternehmen
  • Aktueller Vereinsregisterauszug bei Vereinen
  • gegebenenfalls öffentlich beglaubigte Vollmacht bei Vertretung

Zu Beachten

Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Grundstücksvereinigung im Grundbuch bei dem Grundbuchamt, das die jeweiligen Grundakten führt.
  • Der Antrag muss in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden, weil er die erforderliche Erklärung (Bewilligung) ersetzt.
  • Das Grundbuchamt prüft Ihren Antrag und die Voraussetzungen.
  • Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, trägt das Grundbuchamt das vereinigte Grundstück in das Grundbuch ein.
  • Sie werden über den Eintrag informiert.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und vom Arbeitsanfall des jeweiligen Grundbuchamts ab.

Gebühren

Festgebühr 50 EUR nach Nr. 14160 KV GNotKG

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Objektadresse mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Grundstücke zusammenführen Grundstücke vereinen Aus zwei Grundstücken eins machen

Letzte Aktualisierung: 19.07.2025