Beschreibung der Leistung
Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen (zum Beispiel Wegerechten, Leitungsrechten, Nießbrauch, Wohnrechten, Wohnungsrechten, Reallasten, Dienstbarkeiten) im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.
Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (zum Beispiel ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist und das Recht auf die Lebenszeit der Person beschränkt ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer des Grundstücks beantragt werden.
Die Löschung kann auch beantragt werden, wenn das Recht an eine Bedingung oder eine Befristung gebunden ist und die Bedingung eingetreten oder die Frist abgelaufen ist.