Beschreibung der Leistung
Bei der Hamburger Bürgerschaftswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger des Stadtstaates die Abgeordneten, die über wichtige Themen der Stadt entscheiden. Um Ihr Wahlrecht auszuüben, geben Sie Ihre Stimme am Wahlsonntag im Zeitraum zwischen 08:00 - 18:00 Uhr in dem Wahllokal ab, das für Ihre Wohnadresse zuständig ist.
Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Sie können die Stimmauszählung beobachten, unabhängig davon, ob Sie wahlberechtigt sind, oder nicht. Die Ergebnisse aus den Wahllokalen werden gesammelt und zentral erfasst. Anschließend wird das Gesamtergebnis der Wahl ermittelt und veröffentlicht.
Am Montag nach dem Wahltag können Sie bei der Bürgerschaftswahl ab 08:00 Uhr an den Wahllokalstandorten bzw. in den bezirklichen Auszählzentren die Stimmenauszählung zur Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses beobachten.