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Wahllokalfinder und allgemeine Informationen zum Wahllokal (Bürgerschaftswahl) erhalten

Hier finden Sie Ihr Wahllokal für die Bürgerschaftswahl am 02.03.2025.

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Beschreibung der Leistung

Bei der Hamburger Bürgerschaftswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger des Stadtstaates die Abgeordneten, die über wichtige Themen der Stadt entscheiden. Um Ihr Wahlrecht auszuüben, geben Sie Ihre Stimme am Wahlsonntag im Zeitraum zwischen 08:00 - 18:00 Uhr in dem Wahllokal ab, das für Ihre Wohnadresse zuständig ist.

Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Sie können die Stimmauszählung beobachten, unabhängig davon, ob Sie wahlberechtigt sind, oder nicht. Die Ergebnisse aus den Wahllokalen werden gesammelt und zentral erfasst. Anschließend wird das Gesamtergebnis der Wahl ermittelt und veröffentlicht.

Am Montag nach dem Wahltag können Sie bei der Bürgerschaftswahl ab 08:00 Uhr an den Wahllokalstandorten bzw. in den bezirklichen Auszählzentren die Stimmenauszählung zur Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses beobachten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Um Ihre Stimme bei der Bürgerschaftswahl abzugeben, müssen Sie wahlberechtigt sein.
  • Um die Auszählung zu beobachten: Keine 

Benötigte Unterlagen

  • Wahlbenachrichtigung
  • Identitätsnachweis

Zu Beachten

Wenn Sie sich zunächst für die Briefwahl entschieden hatten, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch nutzen, um direkt in einem Wahllokal zu wählen. Der Wahlschein muss aber für Ihren Wahlkreises ausgestellt sein. Ansonsten werden Sie an ein Wahllokal Ihres Wahlkreises verwiesen und müssen dort wählen. 

Zur Prüfung der Angaben auf dem Wahlschein müssen Sie ein Ausweisdokument vorlegen.

Fristen

Sie müssen Ihre Stimme am Wahlsonntag im Zeitraum zwischen 08:00 - 18:00 Uhr abgeben. 

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung.
  • In welchem Wahllokal Sie wählen können, entnehmen Sie Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. 
  • Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr finden, können Sie Ihr zuständiges Wahllokal über den Wahllokalfinder ermitteln.
  • Nehmen Sie einen Identitätsnachweis mit ins Wahllokal.
  • Am Wahltag geben Sie Ihre Stimme im für Sie zuständigen Wahllokal ab. Alternativ nutzen Sie die Briefwahl. 
  • Nach Schließung der Wahllokale beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Ergebnisse aus den Wahllokalen werden gesammelt und zentral erfasst.

Dauer

Keine

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlage

Wahlbenachrichtigung

§ 11 Hamburgische Bürgerschaftswahlordnung (HmbBüWO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWVHAV3P11



Wahlschein

§ 16 Hamburgische Bürgerschaftswahlordnung (HmbBüWO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWVHApP16

§ 17 Hamburgische Bürgerschaftswahlordnung (HmbBüWO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWVHAV10P17

§ 18 Hamburgische Bürgerschaftswahlordnung (HmbBüWO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWVHAV10P18



 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 16.02.2025