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Wahllokalfinder und allgemeine Informationen zum Wahllokal (Bundestagswahl) erhalten

Hier finden Sie Ihr Wahllokal für die Bundestagswahl am 23.02.2025.

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Beschreibung der Leistung

Bei der Bundestagswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Wahlkreisliste) bzw. die einer Partei (Landesliste). Um Ihr Wahlrecht auszuüben, geben Sie Ihre Stimme am Wahlsonntag im Zeitraum zwischen 08:00 Uhr - 18.00 Uhr in dem Wahllokal ab, das für Ihre Wohnadresse zuständig ist.

Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Sie können die Stimmenauszählung beobachten, unabhängig davon, ob Sie wahlberechtigt sind oder nicht.
Die Ergebnisse aus den Wahllokalen werden gesammelt und zentral erfasst. Anschließend wird das Gesamtergebnis der Wahl ermittelt und veröffentlicht. 

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Um eine Stimme bei der Bundestagswahl abzugeben, müssen Sie wahlberechtigt sein.
  • Um die Auszählung zu beobachten: Keine

Benötigte Unterlagen

  • Wahlbenachrichtigung
  • Identitätsnachweis

Zu Beachten

Wenn Sie sich zunächst für die Briefwahl entschieden hatten, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen  auch nutzen, um direkt in einem Wahllokal zu wählen. Der Wahlschein muss aber für Ihren Wahlkreis ausgestellt sein. Ansonsten werden Sie an ein Wahllokal Ihres Wahlkreises verwiesen und müssen dort wählen.
Zur Prüfung der Angaben auf dem Wahlschein müssen Sie ein Ausweisdokument vorlegen. 

Fristen

Sie müssen Ihre Stimme am Wahlsonntag im Zeitraum zwischen 08:00 - 18:00 Uhr abgeben. 

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung.
  • In welchem Wahllokal Sie wählen können, entnehmen Sie Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
  • Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr finden, können Sie Ihr zuständiges Wahllokal über den Wahllokalfinder ermitteln.
  • Nehmen Sie einen Identitätsnachweis mit ins Wahllokal.
  • Am Wahltag geben Sie Ihre Stimme im für Sie zuständige Wahllokal ab. Alternativ nutzen Sie die Briefwahl.
  • Nach Schließung der Wahllokale beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Ergebnisse aus den Wahllokalen werden gesammelt und zentral erfasst. 
  • Die Ergebnisse werden nach der Auszählung bekannt gegeben und das Gesamtergebnis ermittelt. Die gewählten Abgeordneten werden bekannt gemacht und treten ihr Mandat an.

Dauer

Keine

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Wahlbenachrichtigung

§ 19 Bundeswahlordnung (BWO)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__19.html



Wahlschein

§ 25 Bundeswahlordnung 

https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__25.html

§ 26 Bundeswahlordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__26.html

§ 27 Bundeswahlordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__27.html

§ 28 Bundeswahlordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__28.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 05.02.2025