Beschreibung der Leistung
Bei der Bundestagswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Wahlkreisliste) bzw. die einer Partei (Landesliste). Um Ihr Wahlrecht auszuüben, geben Sie Ihre Stimme am Wahlsonntag im Zeitraum zwischen 08:00 Uhr - 18.00 Uhr in dem Wahllokal ab, das für Ihre Wohnadresse zuständig ist.
Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Sie können die Stimmenauszählung beobachten, unabhängig davon, ob Sie wahlberechtigt sind oder nicht.
Die Ergebnisse aus den Wahllokalen werden gesammelt und zentral erfasst. Anschließend wird das Gesamtergebnis der Wahl ermittelt und veröffentlicht.