Beschreibung der Leistung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie die Meldung vornehmen.
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie die Meldung vornehmen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung fest, dass der Landpachtvertrag die bestehenden Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben.
Sie müssen den Abschluss des Landpachtvertrages innerhalb eines Monats nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Die Prüfung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb eines Monats mit der Option der Verlängerung um einen weiteren Monat durch entsprechenden Bescheid. Wenn Beanstandungen bestehen, werden Ihnen diese innerhalb dieser Frist zugestellt.
Es fallen keine Kosten an.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
§ 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
https://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/__3.html
§ 585 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__585.html
Suchwörter: Land- und forstwirtschaftliches Grundstück Landpachtverkehrsgesetz LPachtVG Land-Pachtvertrag melden
Letzte Aktualisierung: 10.02.2026