Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Landpachtvertrag Abschluss melden

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.

Beschreibung der Leistung

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie die Meldung vornehmen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Landpachtvertrag abgeschlossen, der
    • keine ungesunde Flächenverteilung (insbesondere Anhäufung von Land) oder unwirtschaftliche Zersplitterung bewirkt.
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis beinhaltet.

Benötigte Unterlagen

  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung (schriftliche Sachverhaltsbeschreibung)

Zu Beachten

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung fest, dass der Landpachtvertrag die bestehenden Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben.

Fristen

Sie müssen den Abschluss des Landpachtvertrages innerhalb eines Monats nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Zustandekommen des Landpachtvertrages bei der zuständigen Stelle. Sie können die Meldung per Post oder E-Mail einreichen.
  • Die zuständige Stelle prüft den Landpachtvertrag.

Dauer

Die Prüfung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb eines Monats mit der Option der Verlängerung um einen weiteren Monat durch entsprechenden Bescheid. Wenn Beanstandungen bestehen, werden Ihnen diese innerhalb dieser Frist zugestellt.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Rechtsgrundlage

§ 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)

https://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/__3.html

§ 585 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__585.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Agrarwirtschaft

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Suchwörter: Land- und forstwirtschaftliches Grundstück Landpachtverkehrsgesetz LPachtVG Land-Pachtvertrag melden

Letzte Aktualisierung: 10.02.2026