Voraussetzungen
Sie vermuten, von einem Behandlungsfehler betroffen zu sein und können dies näher erläutern oder belegen
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, ist vom Einzelfall abhängig. Sie werden im Laufe des Verfahrens entsprechend informiert. Um einen Behandlungsfehler prüfen zu lassen, sind folgende Unterlagen hilfreich:
- Medizinische Unterlagen: Alle relevanten medizinischen Dokumente, die die Behandlung und den Verlauf dokumentieren wie:
- Ärztliche Berichte und Behandlungsprotokolle: Entlassungsberichte, OP-Berichte, Befunde und Diagnoseberichte, Aufzeichnungen über durchgeführte Behandlungen und Konsultationen.
- Schriftwechsel mit der Klinik oder dem Arzt: Briefe, E-Mails oder andere schriftliche Kommunikation mit der behandelnden Einrichtung oder den behandelnden Personen.
- Rechnungen und Abrechnungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung stehen.
- Dokumente, die bestätigen, dass Sie über Risiken und Alternativen aufgeklärt wurden (Aufklärungsbögen)
- Gutachten
- Gedächtnisprotokolle oder Patiententagebuch: chronologische Wiedergabe des Behandlungsablaufs mit genauen Angaben und Daten, Beschreibung des Behandlungsfehlers in eigenen Worten, Beschreibung des Beschwerdebildes (Entwicklung, Besonderheiten) und der sich daraus ergebenen Beeinträchtigungen.
- Verschriftlichte Zeugenaussagen von Personen, die die Behandlung oder die Umstände beobachten konnten.
- Fotos oder Videos die den Schaden dokumentieren
Zu Beachten
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten
Fristen
Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Behandlungsfehlern beträgt 3 Jahre, beginnend am Ende des Jahres in dem der Behandlungsfehler festgestellt wurde. Diese Frist gilt in der Regel für die meisten Schadensersatzansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern. In besonderen Fällen kann die Verjährungsfrist 30 Jahre betragen. Es empfiehlt sich, dass Sie sich hierzu von einer Person mit juristischer Expertise beraten lassen.