Bezirksamt Altona

Transport von Cannabis zwischen Standorten derselben Anbauvereinigung anzeigen

Sie müssen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen des befriedeten Besitztums derselben Anbauvereinigung anzeigen.


Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Mitglied einer Anbauvereinigung sind, dürfen Sie Cannabis zwischen den Grundstücken Ihrer Vereinigung transportieren. Dabei gibt es jedoch eine Mengenbegrenzung: Der Transport von bis zu 25 Gramm ist erlaubt, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.


Falls Sie jedoch mehr als 25 Gramm transportieren möchten, müssen Sie dies vorab anzeigen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Transport den gesetzlichen Vorgaben entspricht und keine Missverständnisse entstehen.



Der Transport ist nur erlaubt, wenn die Teile des befriedeten Besitztums entweder räumlich unmittelbar miteinander verbunden sind oder wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:


  • Die transportierte Menge überschreitet ein Zwölftel der erlaubten jährlichen Eigenanbaumenge nach § 13 Absatz 3 nicht.
  • Das Cannabis wird in einem Behältnis transportiert, das gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, gesichert ist.
  • Sie melden das Datum, die Start- und Zieladresse sowie die Menge und Sorte des Cannabis spätestens einen Werktag vor dem Transport schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde an.
  • Der Transport wird durch mindestens ein Mitglied der Anbauvereinigung oder in dessen Begleitung durchgeführt.

Während des Transports müssen Sie folgende Unterlagen mitführen: Ihren Mitgliedsausweis, eine analoge oder digitale Kopie der Erlaubnis Ihrer Anbauvereinigung sowie eine von einer vertretungsberechtigten Person ausgestellte und unterzeichnete Transportbescheinigung.




 

Informationen

Voraussetzungen

Sie besitzen eine gültige Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis und zur Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum.


Sie sind vertretungsberechtigt für die Anbauvereinigung.


Benötigte Unterlagen

Vertretungsvollmacht der antragstellenden Person

Zu Beachten

Der Transport muss von mindestens einem Mitglied der Anbauvereinigung durchgeführt oder begleitet werden.



Dieses Mitglied muss seinen Mitgliedsausweis, eine analoge oder digitale Kopie der Erlaubnis der Anbauvereinigung sowie eine von der Anbauvereinigung ausgestellte und von einer vertretungsberechtigten Person der Anbauvereinigung eigenhändig unterzeichnete Transportbescheinigung mit sich führen.





Fristen

Der anzuzeigende Transport muss spätestens einen Werktag vor Beginn des Transports gegenüber der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis im Online-Dienst an.
  • Sie füllen alle erforderlichen Angaben im Online-Dienst aus.
  • Im Anschluss stellt Ihnen der Online-Dienst eine Transportbescheinigung zur Verfügung.
  • Diese Transportbescheinigung ist unterzeichnet von einer vertretungsberechtigten Person beim Transport durch eine vertretungsberechtigte Person und beim Transport mitzuführen.
    mitzuführen.

Dauer

Im Anschluss stellt Ihnen der Online-Dienst eine Transportbescheinigung unmittelbar zur Verfügung.









Gebühren

Für die Entgegennahme und Prüfung einer Transportanzeige wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 16 € erhoben.

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 22 Absatz 3 Nummer 3 Konsumcannabisgesetz (KCanG)

https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__22.html

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Altona

Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Anbauvereinigungen

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Letzte Aktualisierung: 21.01.2026