Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Mitglied einer Anbauvereinigung sind, dürfen Sie Cannabis zwischen den Grundstücken Ihrer Vereinigung transportieren. Dabei gibt es jedoch eine Mengenbegrenzung: Der Transport von bis zu 25 Gramm ist erlaubt, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Falls Sie jedoch mehr als 25 Gramm transportieren möchten, müssen Sie dies vorab anzeigen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Transport den gesetzlichen Vorgaben entspricht und keine Missverständnisse entstehen.
Der Transport ist nur erlaubt, wenn die Teile des befriedeten Besitztums entweder räumlich unmittelbar miteinander verbunden sind oder wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die transportierte Menge überschreitet ein Zwölftel der erlaubten jährlichen Eigenanbaumenge nach § 13 Absatz 3 nicht.
- Das Cannabis wird in einem Behältnis transportiert, das gegen den Zugriff durch unbefugte Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, gesichert ist.
- Sie melden das Datum, die Start- und Zieladresse sowie die Menge und Sorte des Cannabis spätestens einen Werktag vor dem Transport schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde an.
- Der Transport wird durch mindestens ein Mitglied der Anbauvereinigung oder in dessen Begleitung durchgeführt.
Während des Transports müssen Sie folgende Unterlagen mitführen: Ihren Mitgliedsausweis, eine analoge oder digitale Kopie der Erlaubnis Ihrer Anbauvereinigung sowie eine von einer vertretungsberechtigten Person ausgestellte und unterzeichnete Transportbescheinigung.