Beschreibung der Leistung
Als gerichtlich bestellter Vormund tragen Sie eine wichtige Verantwortung. Sie sind berechtigt und verpflichtet, sich um die Person und das Vermögen Ihres Mündels zu kümmern und ihn rechtlich zu vertreten.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte, die Sie für Ihr Mündel tätigen, benötigen Sie die Genehmigung des Familiengerichts.
Beispiele für solche Rechtsgeschäfte:
- Kauf, Verkauf eines Grundstücks
- Belastung eines Grundstücks, etwa mit einer Hypothek
- Verfügung über eine Erbschaft oder den künftigen gesetzlichen Erbteil
- Verfügung über das gesamte Vermögen des Mündels
- Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses
- Abschluss eines Erbteilungsvertrags
- Gründung, Kauf, Verkauf oder Auflösung eines Erwerbgeschäfts
- Verfügung über Forderungen oder Rechte, durch die der Mündel Geld erhalten würde, zum Beispiel zur Abtretung einer Forderung
- Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen, die länger als ein Jahr nach der Volljährigkeit des Mündels fortdauern
- Abschluss von Ausbildungsverträgen mit mehr als einjähriger Dauer
- Aufnahme eines Darlehens
- Eingehung einer Bürgschaft
- Vergleich, wenn der Streitwert über 6.000 € liegt (Ausnahme: gerichtliche Vergleiche in schriftlicher oder protokollierter Form)
Diese Liste ist nicht vollständig. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Wenn Sie als Vormund einen Vertrag ohne die erforderliche Genehmigung des Familiengerichts abschließen, ist dieser Vertrag zunächst unwirksam. Er wird nur gültig, wenn das Familiengericht nachträglich die Genehmigung erteilt. Einige Rechtsgeschäfte können jedoch gar nicht nachträglich genehmigt werden. Einseitige Rechtsgeschäfte, die ohne Genehmigung vorgenommen werden, sind in jedem Fall unwirksam.