Hamburg.deHamburg ServiceWahlbenachrichtigung

Wahlbenachrichtigung

Wenn Sie zur anstehenden Wahl wahlberechtigt und im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung rechtzeitig vor dem Wahltag.

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Beschreibung der Leistung

Alle Wahlberechtigten, die im Wahlberechtigten-Verzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Sie über den Wahltag, die Wahlzeit und weitere wichtige Details informiert. Sie enthält auch Hinweise zur Briefwahl, falls Sie Ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchten.
Die Wahlbenachrichtigung besteht aus einem Anschreiben und einer Wahlbenachrichtigungskarte. Diese dient zur Vereinfachung der Abläufe am Wahltag.
 

 

Informationen

Voraussetzungen

Eintrag im Wahlberechtigten-Verzeichnis
Sie müssen im Wahlberechtigten-Verzeichnis eingetragen sein. Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind Sie dort eingetragen. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Wahldienststelle Ihres zuständigen Bezirksamtes.

Identitätsnachweis
Am Wahltag benötigen Sie einen gültigen Identitätsnachweis, zum Beispiel einen Personalausweis oder Reisepass.


 

Benötigte Unterlagen

- Wahlbenachrichtigung und/oder
- Identitätsnachweis

Zu Beachten

Wenn Sie wahlberechtigt sind und 3 Wochen vor dem Wahltag noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die Wahldienststelle Ihres zuständigen Bezirksamtes.
Sind Sie im Wahlberechtigten-Verzeichnis eingetragen, kann Ihnen durch Ihre zuständige Wahldienststelle eine Ersatzwahlbenachrichtigung ausgestellt werden.
Sollten Sie eine Wahlbenachrichtigung mit falschen Angaben erhalten haben (beispielsweise eine falsche Adresse) wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wahldienststelle.
Da das Wahlberechtigten-Verzeichnis ein Abzug des Melderegisters ist, können Fehler nur mit einer Aktualisierung der Meldedaten korrigiert werden.
Sollten Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung fehlerhaft sein, kontaktieren Sie bitte die Wahldienststelle, um die Informationen zu korrigieren.
Bitte bringen Sie am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigungskarte mit ins Wahllokal.Falls Sie diese nicht mitbringen können, ist die Stimmabgabe trotzdem möglich. In diesem Fall müssen Sie einen gültigen Identitätsnachweis wie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen
Der Wahlbenachrichtigung liegt ein Antragsformular bei, mit dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können.

Fristen

Die Wahlbenachrichtigungen müssen allen Wahlberechtigten, die im Wahlberechtigten-Verzeichnis eingetragen sind, bis zum 21. Tag vor der Wahl zugestellt sein.

Die Wahlbenachrichtigung wird spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag zugestellt. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wahldienststelle.

Das Zustellungsende zur Bundestagswahl ist der 02. Februar 2025.

Das Zustellungsende zur Bürgerschaftswahl ist der 09. Februar 2025.



 

Verfahrensablauf

Keine

Dauer

Keine

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 11 Hamburgische Bürgerschaftswahlordnung:

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWVHAV3P11  

§ 19 Bundeswahlordnung:

https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__13.html

§ 8 Bezirksversammlungswahlordnung:

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlOHAV4P8  

§ 18 Europawahlordnung:

https://www.gesetze-im-internet.de/euwo_1988/__18.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025