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Briefwahl beantragen

Wenn Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen möchten, müssen Sie dies beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen möchten oder können, können Sie vorher per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind für die betreffende Wahl in Hamburg wahlberechtigt und im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen.

Benötigte Unterlagen

- Der Antrag kann formlos gestellt werden
- bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellt oder Ihre Unterlagen in Empfang nimmt

Zu Beachten

Bitte denken Sie an die Postlaufzeiten und stellen Ihren Antrag frühzeitig.

Für die Beantragung der Briefwahl stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Sie können den Antrag schriftlich oder per E-Mail stellen – entweder formlos oder mit dem Formular aus Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Sie den Online-Dienst nutzen, der voraussichtlich sechs Wochen vor dem Wahltag verfügbar ist, oder den Antrag persönlich in der Wahldienststelle einreichen, die ebenfalls sechs Wochen vor dem Wahltag öffnet.

Zusätzlich wird eine Zentrale Briefwahlstelle auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz eingerichtet, in der alle Wahlberechtigten ihre Briefwahlunterlagen beantragen können.
Die Unterlagen werden frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag verschickt.
Wenn Sie die Briefwahl beantragt haben, können Sie nur dann im Wahllokal wählen, wenn Sie Ihren Wahlschein mit ins Wahllokal nehmen. Den Wahlschein finden Sie in Ihren Briefwahlunterlagen. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen nicht mit der Post erreichen, müssen Sie den Verlust in der Wahldienststelle melden und erhalten neue Unterlagen ausgestellt.

Öffnungszeiten der Zentralen Briefwahlstelle:
Vom 21.01.2025 - 27.02.2025:
Montag bis Freitag,11:00 Uhr bis 19:00 Uhr,
Samstag, 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr (25.01., 01.02., 08.02. und 15.02.2025)
Freitag, 21.02.2025 und 28.02.2025, 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Sie bekommen die Briefwahlunterlagen an die von Ihnen angegebene Versandanschrift zugeschickt.
Wenn Sie persönlich in die Wahldienststelle oder die zentrale Briefwahlstelle kommen, können Sie die Unterlagen direkt mitnehmen oder vor Ort per Briefwahl wählen.

Fristen

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl erfolgt ab dem 08. Februar 2025.

Sie können die Briefwahl in der Regel bis zum Freitag vor dem Wahltag um 15 Uhr beantragen. 

 

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Briefwahlantrag schriftlich, online oder persönlich in der Wahldienststelle einreichen.

Dauer

Wenn Sie Ihren Antrag auf Briefwahl schriftlich oder online gestellt haben, dann

wird Ihr Antrag  innerhalb von 3 Werktagen bearbeitet und die Briefwahlunterlagen mit der Post verschickt.

Wenn Sie den Antrag auf Briefwahl persönlich in einer Wahldienststelle beantragt haben, dann werden Ihnen die Unterlagen sofort ausgestellt. Diese können mitgenommen werden oder es kann vor Ort per Briefwahl gewählt werden.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch



 

Rechtsgrundlage

§ 17 Bundeswahlgesetz (BWahlG)

§ 17 BWahlG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)§

Bezeichnung: § 6 Europawahlgesetz (EuWG)

§ 6 EuWG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

§ 8 Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG)

Hamburg - Inhaltsverzeichnis BüWG | Landesnorm Hamburg | Inhaltsverzeichnis | gültig ab: 11.07.2009 (landesrecht-hamburg.de)

§ 8 Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG)

Hamburg - Inhaltsverzeichnis BezVWG | Landesnorm Hamburg | Inhaltsverzeichnis | gültig ab: 19.08.2018 (landesrecht-hamburg.de)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 23.05.2025