Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine neue Verdunstungskühlanlage, einen Kühlturm oder Nassabschneider in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden. Anlagen, die bereits vor dem 20. August 2018 in Betrieb waren, mussten bis zu diesem Datum gemeldet werden.
Auch Änderungen oder die Stilllegung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern müssen der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Wenn Sie die Verantwortung für eine solche Anlage übernehmen, also Betreiber oder Betreiberin werden, sind Sie verpflichtet, den Betreiberwechsel ebenfalls der zuständigen Stelle anzuzeigen.