Online-Ausweisfunktion Allgemeine Informationen

Wenn Sie Hilfe bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer elektronischen Identitätskarte, oder der Nutzung der AusweisApp benötigen, sind unsere Digital-Lotsen an den Standorten des Hamburg Service vor Ort für Sie da.

Beschreibung der Leistung

Mit der Online-Ausweisfunktion und der Ausweis-App können Sie sich im Internet sicher ausweisen und digitale Behördendienste (Online-Dienste) nutzen.



Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) ist im Personalausweis, im elektronischen Aufenthaltstitel und in der elektronsichen Identitätskarte (eID-Karte) für EU-Bürgerinnen und Bürger enthalten. Damit können Sie sich online eindeutig identifizieren, also Ihre Identität nachweisen. Sie funktioniert mit einer PIN (ähnlich wie eine Bankkarte) und muss aktiviert sein, damit Sie sie nutzen können.



Die Ausweis-App ist eine kostenlose Software, die Sie auf Ihrem PC, Smartphone oder Tablet installieren können. Sie verbindet den Ausweis mit dem Online-Dienst, bei dem Sie sich anmelden möchten. Sie dient als Schnittstelle zwischen Ausweis, Kartenlesegerät oder Smartphone und dem Online-Dienst oder Portal. Damit können Sie:

  • sich online mit Ihrem Ausweis sicher anmelden,
  • Ihre Ausweisdaten prüfen oder
  • Online-Dienste starten (zum Beispiel Anträge digital unterschreiben oder einreichen).

Die Digital-Lotsen und -Lotsinnen des Hamburg Service vor Ort helfen Ihnen, wenn Sie die PIN für die eID-Funktion aktivieren oder die Ausweis-App installieren oder einrichten möchten. Sie beraten Sie außerdem zum deutschlandweiten Benutzerkonto (BundID) und zum Servicekonto der Stadt Hamburg und richten diese mit Ihnen ein.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • PIN oder PIN-Brief, wenn vorhanden.

Zu Beachten

  • Die Online-Ausweisfunktion ist bei Personalausweisen bei Ausstellungsdatum ab 2017 automatisch aktiviert.
  • Die Digital-Lotsen sind keine Sachbearbeiter. Sie dürfen keine anderen Verwaltungsleistungen vornehmen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie erkundigen sich auf der Internetseite des Standortes für Einwohnerangelegenheiten, wann die Digital-Lotsinnen und Lotsen beim Hamburg Service vor Ort unterstützen.
  • Sie gehen zum Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort. Sie benötigen keinen Termin.
  • Sie sprechen eine der Digital-Lotsinnen und Lotsen an und stellen Ihre Fragen.
  • Die Digital-Lotsin oder der Digital-Lotse hilft Ihnen.

Dauer



Je nach Ihrem Anliegen dauert die Bearbeitung in der Regel wenige Minuten.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Onlinezugangsgesetz (OZG)

https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/



§ 10 Personalausweisgesetz(PAuswG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__10.html

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Letzte Aktualisierung: 15.12.2025