Voraussetzungen
Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie zur entsprechenden Wahl wahlberechtigt sein.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Nationaler Identitätsnachweis
Zu Beachten
Die Wahldienststellen sind an folgenden Tagen und zu diesen Zeiten geöffnet:
Montag bis Mittwoch: 8:00–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:00–15:00 Uhr
Zusätzlich geöffnet:
Freitag, 21. und 28. Februar 2025: 8:00–15:00 Uhr.
Für den Ersatz von nicht zugegangenen oder verlorenen Briefwahlunterlagen sowie bei plötzlicher Erkrankung gelten folgende Sonderöffnungszeiten:
Bundestagswahl:
Samstag, 22. Februar 2025: 8:00–12:00 Uhr
Sonntag, 23. Februar 2025: 8:00–15:00 Uhr
Für allgemeine Auskünfte: Sonntag, 23. Februar 2025: 8:00–18:00 Uhr.
Bürgerschaftswahl:
Samstag, 01. März 2025: 8:00–12:00 Uhr
Sonntag, 02. März 2025: 8:00–15:00 Uhr (Keine Ersatzwahlscheine!)
Für allgemeine Auskünfte: Sonntag, 02. März 2025: 8:00–18:00 Uhr.
Die Zentrale Briefwahlstelle am Gerhart-Hauptmann-Platz hat folgende Öffnungszeiten:
Vom 21. Januar 2025 bis 27. Februar 2025:
Montag bis Freitag: 11:00–19:00 Uhr.
An den Samstagen 25. Januar 2025, 01., 08. und 15. Februar 2025: 10:00–18:00 Uhr.
Zusätzlich geöffnet: Freitag, 21. und 28. Februar 2025: 8:00–15:00 Uhr.
Fristen
Die Wahldienststelle wird am 21. Januar 2025 für Sie geöffnet und schließt am Wahltag um 18:00 Uhr. Die Wahldienststellen öffnen am 21.01.2025.
Ihre benötigten Stimmzettel für die Bundestagswahl werden ab dem 08. Februar 2025 ausgegeben.