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Wählen bei Zuzug nach Hamburg

Wenn Sie nach Hamburg ziehen, können Sie einen Antrag stellen, um an der Bundestagswahl in Hamburg teilzunehmen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie vor der Bundestagswahl nach Hamburg ziehen, werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen in das Hamburger Wählerverzeichnis aufgenommen. In diesem Fall erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung an Ihre neue Adresse. Falls eine automatische Aufnahme nicht erfolgt, können Sie einen Antrag stellen, um in Ihr Hamburger Wahllokal aufgenommen zu werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihr Zuzug nach Hamburg ist zwischen dem 13. Januar 2025 und 02. Februar 2025 erfolgt.
Sie sind zur Bundestagswahl wahlberechtigt.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis erhalten Sie bei der Anmeldung beim Hamburg Service vor Ort oder in Ihrer Wahldienststelle.
Falls Sie nach dem 2. Februar 2025 weiterhin in Ihrem alten Wahllokal wahlberechtigt sind, können Sie vor Ort wählen oder die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Für die Briefwahl müssen Sie einen Antrag bei der Wahldienststelle Ihrer bisherigen Wohngemeinde stellen.

Fristen

Bis zum 12. Januar 2025 (42. Tag vor der Bundestagswahl) erfolgt die automatische Aufnahme in das Hamburger Wählerverzeichnis, wenn Sie bis zu diesem Datum Ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Hamburg anmelden.

Zwischen dem 13. Januar 2025 und dem 2. Februar 2025 können Sie sich auf Antrag in das Hamburger Wählerverzeichnis umtragen lassen.

Nach dem 2. Februar 2025 sind Änderungen nicht mehr möglich.

Verfahrensablauf

Um sich in das Hamburger Wählerverzeichnis eintragen zu lassen, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Wahldienststelle.
Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung mit den Details zu Ihrem Wahllokal.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1 Woche.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

§ 16 Bundeswahlordnung (BWO):

https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__16.html



 

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 17.04.2025