Voraussetzungen
Sie sind in einem Testament oder Erbvertrag als Testamentsvollstrecker benannt.
Benötigte Unterlagen
Reichen Sie zuerst unbedingt das Original des Testaments ein.
Bringen Sie die folgenden Unterlagen zum Termin mit:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Original oder eine (notariell) beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde des Erblassers
Sie können die Sterbeurkunde auch vor dem Termin mit der Post an die zuständige Stelle senden. Alternativ können Sie die Sterbeurkunde vorab entweder persönlich bei der Wachtmeisterei beziehungsweise Poststelle des Gerichts abgeben oder diese in einem verschlossenen Umschlag in den Hausbriefkasten einwerfen.
Zu Beachten
Eine Rechtsberatung findet beim Nachlassgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Sie können den Antrag auch über eine bevollmächtigte Person stellen, etwa eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, oder bei Gericht zu Protokoll erklären. Die zusätzlich erforderliche eidesstattliche Versicherung können nur Sie persönlich abgeben. Beurkundet eine Notarin oder ein Notar die Versicherung an Eides statt, kann diese Person gleichzeitig den Antrag beurkunden.
Fristen
Das Nachlassgericht kann dem Ernannten auf Antrag eines der Beteiligten eine Frist zur Erklärung über die Annahme bestimmen.