Beschreibung der Leistung
Wenn Sie in einem Testament oder Erbvertrag als Testamentsvollstreckerin oder Testamentsvollstrecker bestimmt wurden, können Sie beim Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis beantragen. Das Testamentsvollstreckerzeugnis dient als Nachweis für die Rechtsstellung der Person, die ihn ausweist. Es zeigt, dass Sie berechtigt sind, den letzten Willen der verstorbenen Person umzusetzen und zum Beispiel die Verwaltung des Nachlasses zu übernehmen. Sie benötigen dieses Zeugnis beispielsweise bei Banken oder Behörden, um die Angelegenheiten des Nachlasses zu regeln.
Alternativ können Sie den Antrag auch von einer Notarin oder einem Notar aufnehmen lassen.
Mit Ihrem Antrag erklären Sie zugleich, dass Sie dieses Amt annehmen.