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Horn Einwohnerangelegenheiten

Unauffindbarkeitsbescheinigungen

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Beschreibung der Leistung

Die Unauffindbarkeitsbescheinigung wird zumeist von Anwälten zur Vorlage bei Gerichten benötigt. Inhalt: Die gesuchte Person ist unbekannt verzogen (unauffindbar). Der Begriff stammt aus den 50er Jahren. Er bezeichnete eine Gerichtsanforderung und hat sich danach eingebürgert. Offiziell ist die Unauffindbarkeitsbescheinigung eine erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 Bundesmeldegesetz (BMG).


Zuständig ist der Standort für Einwohnerangelegenheiten, in dessen Zuständigkeitsbereich die gesuchte Person zuletzt gemeldet war.

 

Informationen

Voraussetzungen

Zur Vorlage bei Gericht.

Benötigte Unterlagen

  • Vor- und Zuname der gesuchten Person
  • Bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum
  • evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft)

Zu Beachten

Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch!

Fristen

Keine

Dauer

ca. 5 Minuten

Gebühren

Gebühr nach Bearbeitungsaufwand, mind. 16,50 EUR.

Zahlungsarten

  • Girocard

Rechtsgrundlage

§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG), 45 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Adresse und Kontakt

Horn Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen.

9.30-13 Uhr am zweiten Mittwoch im Monat, 9.30-18 Uhr am vierten Donnerstag im Monat

Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025