Beschreibung der Leistung
Das Angebot der Rechtsanwaltskammer Hamburg umfasst unter anderem folgende Dienstleistungen:
- Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zuständig. Wenn Sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden möchten und Ihren Kanzleisitz in Hamburg haben werden, können Sie den entsprechenden Antrag bei uns stellen. Dies gilt sowohl für die Zulassung als niedergelassene Rechtsanwältin beziehungsweise Rechtsanwalt als auch für die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin beziehungsweise Syndikusrechtsanwalt.
- Sollten Sie zugelassene Anwältin beziehungsweise zugelassener Anwalt in einem EU-Land oder in einem WHO-Land sein, können Sie einen Antrag auf Aufnahme als europäische Rechtsanwältin beziehungsweise europäischer Rechtsanwalt oder als ausländische Anwältin beziehungsweise ausländischer Anwalt bei uns stellen.
- Als Bürgerin oder Bürger können Sie sich an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer wenden, wenn Sie bei Schwierigkeiten mit Ihrer Hamburger Rechtsanwältin beziehungsweise Ihrem Hamburger Rechtsanwalt eine Vermittlung wünschen. Einen Sonderfall der Vermittlung stellt die Möglichkeit der Gebührenschlichtung dar. Ferner ist die Hanseatische Rechtsanwaltskammer für Beschwerden bei möglichen berufsrechtlichen Verstößen einer Hamburger Rechtsanwältin beziehungsweise eines Hamburger Rechtsanwalts zuständig.
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist hingegen nicht berechtigt, die Qualität der anwaltlichen Dienstleistungen zu beurteilen und etwaig daraus resultierende (Schadenersatz-) Ansprüche festzustellen. Dazu müssen gegebenenfalls die dafür zuständigen Zivilgerichte bemüht werden. Alternativ zu einem Zivilverfahren könnte man aber auch die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft einschalten, die bei materiellen Schäden bis € 50.000,00 schlichten kann.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung!