Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Eintragung im Grundbuch vornehmen lassen möchten, müssen die dafür notwendigen Erklärungen beglaubigt oder notariell beurkundet sein. Das betrifft insbesondere Eintragungsbewilligungen von Personen, die durch die Eintragung benachteiligt werden.
Beispiele:
- Löschung einer Hypothek: Hier ist der Gläubiger betroffen. Seine beglaubigte oder notariell beurkundete Zustimmung, die sogenannte Löschungsbewilligung ist erforderlich.
- Weitere notwendige Erklärungen: Auch andere Erklärungen, die für die Eintragung erforderlich sind, müssen beglaubigt oder beurkundet sein, beispielsweise:
- Auflassungserklärungen: Die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer bei einem Grundstückskauf.
- Abtretungs- oder Belastungserklärungen: Etwa, wenn ein Grundpfandrecht übertragen wird.
- Zustimmungserklärungen des Eigentümers: Zum Beispiel bei der Löschung von Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden.
- Vereinigungs-, Zuschreibungs- und Teilungserklärungen: Wenn Grundstücke zusammengelegt, aufgeteilt werden.
Beglaubigungen und Beurkundungen werden von Notaren und Notarinnen durchgeführt.