Beschreibung der Leistung
Bei einer zahnärztlichen Behandlung können Amalgamrückstände aus Zahnfüllungen ins Abwasser des Behandlungsplatzes gelangen. Als Betreiber oder Betreiberin einer Zahnarztpraxis oder Zahnklinik müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Amalgamfracht reduziert wird. Aus diesem Grund muss in den Abwasserablauf Ihrer betreffenden Behandlungsplätze ein zugelassener Amalgamabscheider eingebaut sein und betrieben werden.
Im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser aus Ihren Amalgamabscheidern haben Sie bestimmte Anzeigepflichten.
- Sie müssen die geplante Einleitung von Abwasser aus einem neu installierten Amalgamabscheider melden.
- Sie müssen den Austausch eines Amalgamabscheiders bei einer bereits angezeigten Einleitung melden, sofern es sich nicht um einen 1:1-Austausch handelt.
- Sie müssen die Stilllegung eines Amalgamabscheiders melden.
- Sie müssen den Wechsel des Betreibers oder der Betreiberin der Zahnarztpraxis oder Zahnklinik.