Beschreibung der Leistung
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle wichtigen Informationen über Grundstücke und deren Rechte festgehalten werden. Es gibt Auskunft darüber, wem ein Grundstück gehört, welche Belastungen darauf liegen (zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden) und ob besondere Rechte oder Beschränkungen bestehen. Es wird beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes geführt.
Wenn Sie eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen möchten, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Bewilligung von der Person, die durch die Eintragung benachteiligt wird.
Soll beispielsweise eine Grundschuld eingetragen werden, ist der Eigentümer des Grundstücks auf dem die Grundschuld lasten soll, betroffen. Sie benötigen seine beglaubigte Bewilligung.
Die Eintragungsbewilligung muss von einem Notar oder einer Notarin beglaubigt werden. Wenden Sie sich dafür direkt an eine Notarin oder einen Notar. Diese übernehmen nicht nur die Beglaubigung, sondern beraten Sie auch zu Grundbuchangelegenheiten und können die nötigen Anträge für Sie einreichen.