Beschreibung der Leistung
Wenn Sie einen Eintrag im Grundbuch löschen lassen möchten, brauchen Sie in den meisten Fällen eine beglaubigte Erklärung von der Person oder Institution, die durch die Löschung betroffen ist. Das ist die Person, die ihr Recht durch die Löschung verliert.
Beispiele:
- Möchten Sie eine Grundschuld löschen lassen, benötigen Sie die beglaubigte Löschungsbewilligung des Gläubigers. Das ist in der Regel eine Bank.
- Soll ein Wohnungsrecht gelöscht werden, brauchen Sie die beglaubigte Löschungsbewilligung der Person, die das Wohnungsrecht innehat.
Diese Löschungsbewilligung muss notariell beglaubigt sein.