Verfahrensablauf
Verfahren der öffentlichen Vergabe laufen in mehreren Schritten ab:
1. Bedarfsanalyse und Planung:
- Die öffentliche Stelle ermittelt den Bedarf an Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen und plant das Vergabeverfahren.
- Es wird entschieden, welche Art von Vergabeverfahren (zum Beispiel offene, nicht offene Verfahren, Verhandlungsverfahren) angewendet wird.
2. Öffentliche Ausschreibung:
- Die öffentliche Stelle erstellt die Vergabeunterlagen, die die Anforderungen, Spezifikationen und Bedingungen für die Auftragsvergabe enthalten.
- Die Ausschreibungsunterlagen werden veröffentlicht, um potenzielle Bieterinnen und Bieter zu informieren. Dies geschieht in der Regel über offizielle Plattformen oder Vergabeportale.
3. Angebotsphase:
- Fragen der Bieterinnen und Bieter werden in dieser Phase geklärt, oft gibt es eine Frist für die Einreichung von Rückfragen.
- Unternehmen reichen ihre Angebote fristgerecht ein, wobei sie die Anforderungen der Ausschreibung beachten.
4. Prüfung der Angebote:
- Die eingegangenen Angebote werden auf ihre formale Richtigkeit geprüft, beispielsweise ob alle geforderten Unterlagen vorliegen.
- Danach erfolgt eine inhaltliche Prüfung, bei der Kriterien wie Preis, Qualität, Innovationsgrad, soziale und umweltbezogene Aspekte bewertet werden.
5. Zuschlagserteilung:
- Das wirtschaftlichste oder das Angebot, das die festgelegten Kriterien am besten erfüllt, erhält den Zuschlag.
- Alle Bieterinnen und Bieter werden über die Entscheidung informiert, wobei unterlegene Bieterinnen und Bieter in der Regel auch eine Begründung erhalten.
6. Vertragsabschluss:
- Mit der erfolgreichen Bieterin oder dem erfolgreichen Bieter wird auf Grundlage der Vergabeunterlagen und des eingereichten Angebots ein Vertrag geschlossen.
7. Auftragsdurchführung und Kontrolle:
- Der Auftrag wird gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt.
- Der Bedarfsträger überwacht die Durchführung, um sicherzustellen, dass die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden.
8. Abschluss und Abrechnung:
- Es wird überprüft, ob alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind, und die Bezahlung wird veranlasst.
In einigen Fällen kann es auch zu Nachprüfungsverfahren kommen, wenn eine Bieterin oder ein Bieter bei EU-weiten Verfahren einen Nachprüfungsantrag stellt.
Dauer
Die Dauer eines Ausschreibungsverfahrens von der Bekanntmachung bis zur Vergabe kann je nach Art und Umfang des Verfahrens sowie den geltenden gesetzlichen Vorgaben variieren.
Die Dauer der einzelnen Schritte gestaltet sich bei EU-weiten Vergabeverfahren typischerweise wie folgt:
Angebotsfrist: 15 bis 35 Tage
Prüfung der Angebote: 1 bis 4 Wochen
Zuschlagsfrist: 2 bis 4 Wochen
Zuschlagserteilung und Vertragsabschluss: einige Tage bis wenige Wochen
Gebühren
keine