Institut für Hygiene und Umwelt

Messstelle für Wasser- und Abwasseranalytik Zulassung beantragen

Wenn Sie eine Messstelle für Wasser- und Abwasseranalytik betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als Untersuchungsstelle Proben entnehmen und Wasser- und Abwasseranalysen durchführen möchten, müssen Sie eine Anerkennung beantragen.



Das Verfahren richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Antrag stellen. Wenn Sie die Anerkennung erhalten, gilt sie bundesweit. Falls dieses Bundesland kein eigenes Anerkennungsverfahren hat, gelten die Regeln des Landes, welches Ihr Verfahren übernimmt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die bestehenden Anforderungen an die Untersuchungsstelle und deren Organisation.
  • Sie erfüllen die bestehenden Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde der leitenden Person der Untersuchungsstelle.
  • Sie erfüllen die bestehenden Anforderungen an die Anzahl und Fachkunde der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Untersuchungsstelle.

Benötigte Unterlagen

  • Akkreditierungsurkunde oder Akkreditierungsbescheid, samt Anlagen
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den festgelegten Untersuchungsbereich
  • Verpflichtungserklärung
  • Führungszeugnis der Laborleitung
  • Liste des internen und externen Probenehmerpersonals
  • Organigramm der Untersuchungsstelle
  • Gegebenenfalls: Zulassungsbescheide auf dem Gebiet der Wasseranalytik anderer Bundesländer oder anderer europäischer Länder

Zu Beachten

Die hier dargestellten Gegebenheiten gelten nicht für die Anerkennung oder Untersuchungsstelle für Trinkwasser.


Als anerkannte oder Untersuchungsstelle werden Sie in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa bekanntgegeben, damit Dienstleistungsinteressierte Kontakt zu Ihnen aufnehmen können.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Dauer

Die Bearbeitung kann bis zu mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen

Gebühren

Die Gebühr für die Anerkennung der Untersuchungsstelle ist abhängig von der Anzahl der Untersuchungsbereiche und beträgt circa 325,00 EUR - 3.000,00 EUR. 

Rechtsbehelf

Gegen Bescheide kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch geführt werden.

Rechtsgrundlage

Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (HbgWaUStVO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-W_AbwUZulVHA2015pP2

§ 16c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP16c

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Suchwörter: Zulassung im Wasserbereich Untersuchungsstellen in Wasserbereichen

Letzte Aktualisierung: 07.02.2026