Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als Untersuchungsstelle Proben entnehmen und Wasser- und Abwasseranalysen durchführen möchten, müssen Sie eine Anerkennung beantragen.
Das Verfahren richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Antrag stellen. Wenn Sie die Anerkennung erhalten, gilt sie bundesweit. Falls dieses Bundesland kein eigenes Anerkennungsverfahren hat, gelten die Regeln des Landes, welches Ihr Verfahren übernimmt.