Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Ihre
- gewerbliche Tätigkeit
- selbstständige (freiberufliche) Tätigkeit oder
- land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit
vorläufig oder endgültig einstellen oder verlegen, müssen Sie dies umgehend der zuständigen Stelle melden.
Sie müssen die zuständige Stelle ebenfalls informieren bei
- Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
- Einbringung in eine Kapital- oder Personengesellschaft
- Auflösung einer Körperschaft oder
- Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (beispielsweise Bau-Arbeitsgemeinschaften).
Falls Sie Ihr Gewerbe oder Ihre Betriebsstätte bei der zuständigen Gemeinde abmelden oder ummelden, wird die Gemeinde diese Information weiterleiten, sodass keine weitere Mitteilung notwendig ist.
In allen anderen Fällen müssen Sie selbst die zuständige Stelle formlos informieren und mitteilen, wann und welche Tätigkeit Sie eingestellt oder verlegt haben.