Beschreibung der Leistung
Als gewerbliche Spielvermittlung sind Sie keine Annahmestelle, kein Lotterieeinnehmer beziehungsweise keine Lotterieeinnehmerin und keine Wettvermittlungsstelle. Sie vermitteln vielmehr einzelne Spielverträge an Veranstalter oder Veranstalterinnen. Außerdem führen Sie Spielinteressenten beziehungsweise Spielinteressentinnen zu Spielgemeinschaften zusammen und vermitteln deren Spielbeteiligung an einen Veranstalter beziehungsweise eine Veranstalterin.
Wenn Sie Glücksspiele vermitteln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erlaubnis wird befristet ausgestellt und kann Nebenbestimmungen enthalten.