Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Gewerbliche Spielvermittlung Erlaubnis beantragen

Wenn Sie gewerbliche Spielvermittlung betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung der Leistung

Als gewerbliche Spielvermittlung sind Sie keine Annahmestelle, kein Lotterieeinnehmer beziehungsweise keine Lotterieeinnehmerin und keine Wettvermittlungsstelle. Sie vermitteln vielmehr einzelne Spielverträge an Veranstalter oder Veranstalterinnen. Außerdem führen Sie Spielinteressenten beziehungsweise Spielinteressentinnen zu Spielgemeinschaften zusammen und vermitteln deren Spielbeteiligung an einen Veranstalter beziehungsweise eine Veranstalterin.



Wenn Sie Glücksspiele vermitteln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erlaubnis wird befristet ausgestellt und kann Nebenbestimmungen enthalten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die nötige Zuverlässigkeit.
  • Sie halten die geltenden Vorgaben für Jugendschutz, Internetverbot, Werbebeschränkungen und Aufklärung für Suchtrisiken ein.
  • Sie führen die Vermittlung ordnungsgemäß und nachvollziehbar durch.
  • Sie wirken am Sperrsystem mit und stellen den Ausschluss gesperrter Spieler und Spielerinnen sicher.
  • Sie stellen die Weiterleitung von 2 Dritteln der vereinnahmten Beträge an den Veranstalter oder die Veranstalterin sicher.
  • Sie gewährleisten, dass bei jeder Spielteilnahme dem Veranstalter oder der Veranstalterin die Vermittlung offengelegt wird.
  • Sie beauftragen einen Treuhänder oder eine Treuhänderin mit der Aufbewahrung der Spielquittungen.
  • Sie räumen jedem Spieler oder jeder Spielerin Einsicht in die eigenen Spielquittungen ein.

Benötigte Unterlagen

  • Werbekonzept
  • Sozialkonzept
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Führungszeugnis
  • Gewerbeanzeige
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Handelsregisterauszug

Zu Beachten

Das gewerbliche Vermitteln von Lotterien mittels örtlicher Verkaufsstellen ist nicht zulässig. Ein Vertrieb ist nur über das Internet möglich, eine Vermittlung mittels örtlicher Geschäftslokale ist unzulässig.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Erlaubnisbescheid.

Dauer

Bis zu mehrere Monate

Gebühren

Die Kosten variieren je nach Lage des Einzelfalls.

Rechtsbehelf

Klage

Rechtsgrundlage

§ 19 Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP19

Adresse und Kontakt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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Letzte Aktualisierung: 10.12.2025