Beschreibung der Leistung
Vermieterinnen und Vermieter dürfen die Miete für einen Wohnraum nicht unverhältnismäßig hoch ansetzen, sondern müssen sich dabei an gesetzlich vorgeschriebene Richtwerte halten.
Eine Mietüberhöhung kann vorliegen, wenn die Miete mehr als 20 % höher ist, als die übliche Miete für vergleichbare Wohnungen (örtliche Vergleichsmiete). Mietwucher kann vorliegen, wenn die Miete 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Wenn Sie als Mieterin oder Mieter vermuten, dass Ihre Miete zu hoch angesetzt wurde, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Die zuständige Stelle wird Ihre Meldung prüfen und eventuell rechtliche Schritte gegen Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter einleiten.