Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Mietpreisüberhöhung melden

Wenn Sie eine überhöhte Miete vermuten, können Sie das der zuständigen Stelle melden. Diese prüft dann, ob die Höhe der Miete zulässig ist.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Vermieterinnen und Vermieter dürfen die Miete für einen Wohnraum nicht unverhältnismäßig hoch ansetzen, sondern müssen sich dabei an gesetzlich vorgeschriebene Richtwerte halten.



Eine Mietüberhöhung kann vorliegen, wenn die Miete mehr als 20 % höher ist, als die übliche Miete für vergleichbare Wohnungen (örtliche Vergleichsmiete). Mietwucher kann vorliegen, wenn die Miete 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.



Wenn Sie als Mieterin oder Mieter vermuten, dass Ihre Miete zu hoch angesetzt wurde, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Die zuständige Stelle wird Ihre Meldung prüfen und eventuell rechtliche Schritte gegen Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter einleiten.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihre Meldung betrifft eine Mietwohnung in Hamburg.

Benötigte Unterlagen

Mietvertrag

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie öffnen den bereitgestellten Online-Dienst und füllen die Abfragemaske vollständig aus.
  • Sie reichen Ihre Meldung über den bereitgestellten Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und kommt bei Rückfragen wieder auf Sie zu.
  • Wenn die zuständige Stelle feststellt, dass eine Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher vorliegt, leitet sie weitere Maßnahmen ein.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Nicht notwendig

Rechtsgrundlage

§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG)

https://www.gesetze-im-internet.de/wistrg_1954/__5

Adresse und Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Wohnen

Die Zuständigkeit liegt ab 1. Juli 2026 bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW).

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

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Suchwörter: Mietenmelder Mietwucher

Letzte Aktualisierung: 17.07.2026