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Todesfall Bescheinigung über die Anzeige beantragen

Sie können eine Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn eine Person verstorben ist und noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann das Standesamt den Sterbefall nicht beurkunden und keine Sterbeurkunde ausstellen. In diesem Fall können Sie eine Bescheinigung beantragen, die bestätigt, dass Sie den Todesfall angezeigt haben. Die Anzeige des Todesfalls ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

 

Informationen

Voraussetzungen

Das Standesamt kann den Sterbefall noch nicht beurkunden, weil wichtige Daten oder Unterlagen fehlen.

Benötigte Unterlagen

  • Todesbescheinigung (ärztliches Dokument, das den Tod einer Person bestätigt)
  • gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass) der verstorbenen Person
  • Bevollmächtigung der Bestatterin oder des Bestatters

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen eine Bescheinigung über die Anzeige des Todesfalls und Zurückstellung der Beurkundung bei der zuständigen Stelle. Den Antrag können Sie mündlich oder schriftlich stellen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und stellt Ihnen bei positivem Abschluss der Prüfung die Bescheinigung aus.
  • Auf Wunsch übersendet Ihnen das zuständige Standesamt die Bescheinigung per Post.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Die Kosten für die Ausstellung einer Bescheingung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung betragen 28,00 EUR.

Rechtsbehelf

Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Gericht

Rechtsgrundlage

§ 28 Personenstandsgesetz (PStG)

www.gesetze-im-internet.de/pstg/__28.html



§ 7 Personenstandsgesetz (PStG)

www.gesetze-im-internet.de/pstv/__7.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Sterbeort mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 23.05.2025