Beschreibung der Leistung
Das Erbbaurecht gibt Ihnen die Möglichkeit, auf einem fremden Grundstück Ihr eigenes Gebäude zu errichten, ohne das Grundstück zu kaufen. Dafür zahlen Sie einen regelmäßigen Erbbauzins, der in einem Vertrag festgelegt wird.
Das Erbbaurecht kann verkauft, vererbt oder als Sicherheit für Kredite genutzt werden.
Sie können die Berichtigung des Erbbaugrundbuchs beantragen, wenn eine Grundbuchunrichtigkeit vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn sich die Person des Erbbauberechtigten geändert hat und sich der wahre Erbbauberechtigte noch nicht aus dem Erbbaugrundbuch ergibt, wie zum Beispiel bei einem Erbfall. Das betrifft nicht die Fälle, bei denen sich lediglich eine Namensänderung ergeben hat, wie beispielsweise bei einer Heirat.