Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Machen Sie in Ihrem Antrag die folgenden Angaben:
Reichen Sie mit Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen ein:
Die Erlaubnis bezieht sich nur auf die Tiergattung und Höchstzahl der Tiere, mit denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll sowie auf die im Antrag angegebenen Räume und Einrichtungen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden.
Die zuständige Stelle prüft im Allgemeinen nicht das Vorliegen baurechtlicher, immissionsschutzrechtlicher, gewerberechtlicher oder artenschutzrechtlicher Voraussetzungen. So sind beispielsweise Tierheime sowie Tierpensionen in Wohngebieten baurechtlich nicht zulässig. Der Fachbereich empfiehlt daher vor Antragsstellung auch die Voraussetzungen anderer Rechtsgebiete bei den zuständigen Fachbehörden zu erfragen.
Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie mit der Haltung der Tiere beginnen dürfen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis höchstens 6 Monate, wenn alle erforderlichen Unterlagen und alle notwendigen Nachweise vorliegen.
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.
§ 11 Absatz 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html
§ 6 Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz (GebOöV)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VerbrSchGebOHAV3P6
Suchwörter: Tierhaltung Tierunterkunft Tierschutzeinrichtung
Letzte Aktualisierung: 23.05.2025