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Erlaubnis zum Verbringen, zur Einfuhr oder Vermittlung von Tieren zum Zwecke der Abgabe beantragen

Sie können eine Erlaubnis zum Verbringen, zur Einfuhr oder zur Vermittlung von Wirbeltieren beantragen

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Wirbeltiere, die keine Nutztiere sind, nach Deutschland bringen oder einführen möchten, um sie gegen Bezahlung oder eine andere Gegenleistung abzugeben, brauchen Sie eine Erlaubnis. Das Gleiche gilt, wenn Sie solche Tiere vermitteln möchten, die schon nach Deutschland gebracht wurden oder noch gebracht werden sollen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine tierschutzrechtlichen Bedenken.
  • Die verantwortlichen Personen und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter besitzen die erforderliche Sachkunde
  • Sie beziehungsweise die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verfügen über die erforderlich persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit.
  • Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Einrichtungen sind zur artgerechten Haltung der Tiere geeignet.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz
  • Vorlage eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 6 Monate
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate

Machen Sie in Ihrem Antrag die folgenden Angaben:

  • geplante Tätigkeiten
  • Ort des Gewerbes (Geschäftsadresse)
  • Inhaber des Betriebes (Name, Anschrift, Geburtsdatum und –ort)
  • Angaben über die für die Tätigkeiten verantwortliche Person, sofern sie nicht mit dem jeweiligen Betriebsinhaber identisch ist (Name, Anschrift, Geburtsdatum und –ort)
  • Arten und jeweiligen Stückzahlen der Tiere, die gehalten werden sollen

Reichen Sie mit Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen ein:

  • Nachweise über die Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers
  • Nachweise über die Sachkunde und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person
  • Lageplan der Gebäude und Flächen mit Darstellung der Nutzung sowie Miet- oder Pachtvertrag beziehungsweise Eigentumserklärung

Zu Beachten

Die Erlaubnis bezieht sich nur auf die Tiergattung und Höchstzahl der Tiere, mit denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll sowie auf die im Antrag angegebenen Räume und Einrichtungen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden.
Holen Sie alle baurechtlich erforderlichen Genehmigungen für die Gebäude, die Sie nutzen möchten, beim zuständigen Bauamt ein, bevor Sie den Antrag nach dem Tierschutzgesetz stellen.

Fristen

Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie die Tiere verbringen, einführen oder vermitteln dürfen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen Antrag auf Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis höchstens 6 Monate, wenn alle erforderlichen Unterlagen und alle notwendigen Nachweise vorliegen.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 11 Absatz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz (TierSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html



§ 6 Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz (GebOöV)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VerbrSchGebOHAV3P6

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 18.05.2025