Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Tierbörsen durchführen möchten, bei denen andere Personen Tiere tauschen oder verkaufen können, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie Tierbörsen durchführen möchten, bei denen andere Personen Tiere tauschen oder verkaufen können, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Machen Sie in Ihrem Antrag die folgenden Angaben:
Reichen Sie mit Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen ein:
Die Erlaubnis bezieht sich nur auf die Tiergattung und Höchstzahl der Tiere, mit denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll sowie auf die im Antrag angegebenen Räume und Einrichtungen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden.
Holen Sie alle baurechtlich erforderlichen Genehmigungen für die Gebäude, die Sie nutzen möchten, beim zuständigen Bauamt ein, bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz stellen.
Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie die Tierbörse zum Tausch und Verkauf von Tieren durchführen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis höchstens 6 Monate, wenn alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren wird anhand der Gebührenordnung berechnet.
Widerspruch
§ 11 Absatz 1 Nr. 7 Tierschutzgesetz (TierSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html
§ 6 Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz (GebOöV)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VerbrSchGebOHAV3P6
Suchwörter: Tierhandel Tiermesse Tierverkauf Tierbörse Tiermarkt Tiertausch
Letzte Aktualisierung: 14.06.2025