Beschreibung der Leistung
Wenn jemand verstirbt, geht das gesamte Vermögen, also die Erbschaft, auf die Erbinnen und Erben über. Mit der Annahme der Erbschaft übernehmen Sie aber nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden der verstorbenen Person. Das bedeutet, dass Sie in der Regel auch mit Ihrem eigenen Vermögen für diese Schulden haften.
Um dies zu vermeiden, können Sie die Haftung auf die Erbschaft beschränken, indem Sie ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen oder eine Nachlassverwaltung durchführen lassen. In diesen Fällen wird das geerbte Vermögen vom eigenen Vermögen getrennt. Sie haften dann nur noch mit dem Nachlass, dürfen aber auch nicht mehr frei darüber verfügen.
Ist der Wert des Nachlasses zu gering ist, um die Kosten eines Nachlassinsolvenzverfahrens zu decken, ist ratsam Hilfe von Fachleuten mit besonderen Kenntnissen im Erb- und Insolvenzrecht einzuholen.