Beschreibung der Leistung
Als Asylbewerberin oder Asylbewerber können Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Es gibt verschiedene Leistungsarten:
Die Grundleistungen sollen Ihren notwendigen Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts decken. Das heißt zum Beispiel Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege und Haushaltsgüter. Außerdem sind Leistungen für Ihren notwendigen persönlichen Bedarf möglich, welche Ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern sollen.
Als werdende Mutter können Sie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt erhalten. Das kann Schwangerschaftskleidung oder eine Baby-Erstausstattung (zum Beispiel Windeln und eine Wickeltasche) sein.
Die Gesundheitsleistungen sollen Ihre gesundheitliche Versorgung gewährleisten, wenn Sie nicht bei einer Krankenkasse versichert sind. Sie decken zum Beispiel ärztliche Untersuchungen und Behandlungen sowie Impfungen ab.
Die sonstigen Leistungen können besondere Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts oder der Bedürfnisse Ihrer Kinder sein (zum Beispiel Ausstattung mit Schulbedarf). Auch möglich sind Leistungen für Dolmetscher und Kosten für die Beschaffung eines Passes.
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können als Sach- oder Geldleistungen, in Form von Wertgutscheinen oder anderweitig an Sie erbracht werden. Abhängig von Ihrer Wohnsituation, der Größe Ihrer Familie und Ihrem Aufenthaltsort, kann die Art und die Höhe der Leistungen variieren. Die Höhe der gewährten Leistungen wird regelmäßig an Ihre Lebensumstände angepasst.